Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab August 2020 wird voraussichtlich die Neuordnung mehrerer Ausbildungsberufe zum Tragen kommen, darunter auch die der Berufe der Fachinformatiker und der Groß- und Außenhandelskaufleute. Da CDT diese Berufe im Portfolio hat, wird sich die Neuordnung auch auf dieses auswirken. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Ihnen schon heute Informationen an die Hand zu geben, was sich an den Profilen der Ausbildungsberufe ändert und was bleibt!

Die notwendigen Informationen finden Sie in dem folgenden Beitrag, zusammengestellt von der IHK München und Oberbayern. 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CDT-Team


Zum August 2020 gehen mehrere Ausbildungsberufe neugeordnet an den Start – betroffen sind die IT-Berufe, die Bankkaufleute, die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement, der Mediengestalter/-in Bild und Ton sowie die Laborberufe.

Die neu zu ordnenden Berufe befinden sich derzeit in der Erlassphase. Wir rechnen mit der Veröffentlichung der Ausbildungsordnungen im Bundesgesetzblatt im Frühjahr 2020, so dass die Berufe zum 1. August 2020 in Kraft treten können.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Angaben vorläufig und unverbindlich sind, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist!

Digitalisierte Arbeitswelt als Treiber

Die dynamische Entwicklung vieler Branchen sowie die zunehmende Digitalisierung gaben Anlass, die bisher bestehenden Ausbildungsberufe kritisch unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, inwieweit sich Inhalte aus den neuen Wachstumsbereichen in die Ausbildung integrieren lassen. Es gilt nun, Weichen dafür zu stellen, dass die betroffenen Branchen nachhaltig für künftige Entwicklungen gerüstet sind und über entsprechend qualifizierte Nachwuchskräfte verfügen.

Die Digitalisierung hält im Rahmen der Neuordnungen Einzug auf verschiedenen Wegen. Das zeigt sich beispielsweise in der Einführung neuer Fachrichtungen sowie dem Angebot zusätzlicher Wahlqualifikationen.

Das Inkrafttreten der Verordnungen ist für den 01. August 2020 geplant. Bereits eingetragene Verträge werden automatisch umgeschrieben.


 

Information zur Neuordnung der IT-Berufe

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Quelle: DIHK

Zum 01.08.2020 tritt eine Änderungsverordnung der dreijährigen industriellen IT-Berufe in Kraft. Dabei wurden unter anderem neue Fachrichtungen und Einsatzgebiete eingeführt. Des Weiteren wird es künftig für alle Berufe in der IT-Familie gestreckte Prüfungen geben.

Fachinformatiker/ in

Die Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration bleiben erhalten. Hinzu kommen die Fachrichtungen Digitale Vernetzung und Daten- und Prozessanalyse.

Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Das Konzipieren und Realisieren kundenspezifischer Softwareanwendungen wird auch weiterhin Schwerpunkt sein. Der Qualifikationskatalog wird an die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.

Fachrichtung Systemintegration
Die Konzeption und Realisierung von komplexen Systemen der IT-Technik und die Integration von Softwarekomponenten, das Installieren und Konfigurieren vernetzter IT-Systeme sowie die Inbetriebnahme und Wartung von IT-Systemen bleiben weiterhin als Schwerpunkte erhalten. Auch hier wird der Qualifikationskatalog an die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild angepasst.

Fachrichtung Digitale Vernetzung (NEU)
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Digitale Vernetzung“ arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen-Systemen. Sie vernetzen und optimieren Systeme und Anwendungen auf IT-Ebene. Sie sichern Daten gegen unerlaubte Zugriffe und vermeiden/beheben Systemausfälle.

Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse (NEU)
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“ entwickeln auf Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten, IT-technische Lösungen für zunehmend von Daten angetriebenen digitalen Produktions- und Geschäftsprozessen.

Kaufleute für IT-Systemmanagement (NEU)
Kaufleute für IT-Systemmanagement, früher IT-Systemkaufmann / IT-Systemkauffrau, sind die klassischen Branchenkaufleute. Als Fachkräfte sind sie Experten für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.Kaufleute für

Digitalisierungsmanagement (NEU)
Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, früher Informatikkaufmann / Informatikkauffrau, sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie beschäftigen sich mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf operativer Ebene.

Abschlussprüfung

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Quelle: DIHK

Eine wesentliche Neuerung wird die Einführung der sogenannten gestreckten Abschlussprüfung sein. In Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung werden alle Berufe gleich und nur in den berufsbildübergreifenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten geprüft. Das Ergebnis der Teil 1 Prüfung wird mit 20% in die Gesamtwertung einfließen.

Der Erlass zur Neuordnung durch die verordnungsgebenden Ministerien wird im ersten Quartal dieses Jahres erwartet, in Kraft tritt die Verordnung zum 01. August 2020. Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 werden wir nach Erlass für Sie umschreiben.

(Quelle: IHK München und Oberbayern)



Informationen zur Neuordnung der Kaufleute für Groß-und ‎Außenhandelsmanagement

Zum 01.08.2020 tritt die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Kaufmann/- frau für Groß- und Außenhandelsmanagement in Kraft. Das Berufsbild im Groß- und Außenhandel wurde erfolgreich auf Basis der bisherigen Verordnung aus dem Jahr 2006 überarbeitet und modernisiert. Das künftige Profil akzentuiert noch stärker die übergeordnete Kompetenz des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette im Groß- und Außenhandel. Die Funktion dieses „Schnittstellenmanagements“ schlägt sich folgerichtig in der neuen Berufsbezeichnung nieder.

Die bisher bestehenden Fachrichtungen bleiben erhalten

Aus dem Kontext der Digitalisierung ergeben sich neue Erfordernisse für die Berufsausbildung: So wurde der Einsatz von E-Business-Systemen in der Ressourcenplanung, von elektronischen Plattformen in der Beschaffung sowie von Onlinevertriebskanälen im Verkauf mit in das Berufsbild integriert. Die Förderung des Erwerbs von Kompetenzen zum „Einsatz digitaler Werkzeuge“ ist zugleich integrativer Bestandteil aller schulischen Lernfelder.

Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird im Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement ferner die gestreckte Abschlussprüfung – die bisherige Zwischenprüfung entfällt damit. Neue Wahlmöglichkeiten ergeben sich auch bei der Durchführung des fallbezogenen Fachgesprächs, das in das Gesamtergebnis einfließt.

Der Erlass zur Neuordnung durch die verordnungsgebenden Ministerien wird im ersten Quartal dieses Jahres erwartet, in Kraft tritt die Verordnung zum 01. August 2020. Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 werden wir nach Erlass für Sie umschreiben.

(Quelle: IHK München und Oberbayern)