Die häufigsten Fragen zum Bildungsgutschein

Was ist der Bildungsgutschein?

Seit 01.01.2003 können von den KundenberaterInnen in den Arbeitsagenturen für ALG-I-Empfänger und neu ab 01.01.2005 von den KundenberaterInnen in den Arbeitsgemeinschaften (Jobcenter) für ALGII- Empfänger für Bezugsberechtigte (siehe „Wer bekommt einen Bildungsgutschein?“) Bildungsgutscheine ausgestellt werden. Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III bzw. nach § 16 SGB II zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus.

Von wem bekomme ich den Bildungsgutschein?

Wer bezugsberechtigt ist (siehe „Wer bekommt einen Bildungsgutschein?“), bekommt seinen Bildungsgutschein persönlich im Rahmen der Beratung, von seinem/-r Kundenberater/-in in der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter ausgestellt. Damit bestätigt der/die Kundenberater/-in dem/der Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins eine prognostizierte Verbleibsquote von 70 % in Bezug auf die persönliche und arbeitsmarktbedingte Integrationsfähigkeit.

Was mache ich mit dem Bildungsgutschein?

Der/die Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins erhält i.d.R. vom/-n der Kundenberater/-in zusätzlich eine Liste mit zugelassenen Bildungsträgern ausgehändigt, die dem Bildungsziel entsprechen und mit Ihrem Bildungsangebot im zeitlichen und räumlichen Gültigkeitszeitraum liegen. Interessenten/-innen oder Inhaber/-innen von Bildungsgutscheinen setzen sich mit einem oder mehreren der Bildungsträger in Verbindung und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin. Hat sich der/die Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins für seinen/ihren Bildungsträger entschieden, lässt er/sie den Bildungsgutschein durch den/die Berater/-in des Bildungsträgers ergänzend ausfüllen und bestätigen. Der ausgefüllte Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter eingereicht werden. Anderenfalls verliert der Bildungsgutschein seine Gültigkeit.

Welchen Vorteil hat der Bildungsgutschein für den/die Interessenten/-in. Der/die Inhaber/-in eines Bildungsgutscheins kann sich seinen/ihren Bildungsträger, sofern der Bildungsträger und dessen Lehrgang zugelassen sind und der Lehrgang dem Bildungsziel entspricht, selbst aussuchen. Die Auswahl des richtigen Bildungsträgers ist sicherlich nicht leicht, daher haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, um die Entscheidung anhand von erfolgsrelevanten Fakten treffen zu können.

Was muss ich beim Bildungsgutschein beachten?

Der Bildungsgutschein hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Danach verliert er seine Gültigkeit. Gleiches gilt auch, wenn der Bildungsgutschein nicht vor Maßnahmebeginn mit den ausgefüllten Ergänzungen durch den Bildungsträger, bei der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter eingereicht wurde.

Beginnt eine gewünschte Weiterbildung nicht im zeitlichen Gültigkeitsbereich, ist ein neuer Bildungsgutschein erforderlich.

Im Bezug auf die Auswahl eines Bildungsträgers kann im allgemeinen ein Bildungsgutschein nur bei einem Bildungsträger im Tagespendelbereich eingelöst werden. Ein Bildungsträger außerhalb des Tagespendelbereich ist möglich, sofern dies explizit auf dem Bildungsgutschein ausgewiesen ist.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Wenn im Rahmen der zwischen Arbeitssuchendem/Arbeitssuchender und Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung festgestellt wurde, erhält der/die Arbeitssuchende vom/-n der Kundenberater/-in einen Bildungsgutschein. Neben der Notwendigkeit, über die der/die Kundenberater/-in befindet und die sich danach bemisst, ob eine Weiterbildung das geeignete Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellt, obliegt die Vergabe von Bildungsgutscheinen auch den verfügbaren Mitteln einer Arbeitsagentur bzw. Jobcenter und eines/-r Kundeberater/-in für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW).

Wieso gibt es den Bildungsgutschein?

Mit dem Bildungsgutschein kann der/die Interessent/-in (in einem gewissen Rahmen) selber entscheiden, bei welchem Bildungsträger er/sie an einer Weiterbildung teilnehmen möchte. Damit erwartet sich die Bundesagentur für Arbeit mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern und eine gesteigerte Qualität in der Weiterbildung. Dies setzt jedoch voraus, dass finanzielle Mittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung stehen, also Bildungsgutscheine von den Agenturen für Arbeit bzw. der Jobcenter ausgegeben werden.

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