Unsere Zertifizierung

Eine andere Art als die personenbezogenen Zertifizierungen stellen die Zertifizierungen dar, die Unternehmen die Einhaltung bestimmter Standards für Produkte/Dienstleistungen bescheinigen. CDT Nürnberg hat 2005 ein Qualitätsmanagement nach IS0 9001:2000 eingeführt und besitzt selbstverständlich auch die für Bildungsträger im geförderten Bereich erforderliche AZAV-Zertifizierung.

ISO 9001:2008

Um dauerhaft qualitativ hochwertige Weiterbildungen anbieten zu können, hat CDT Nürnberg im Jahr 2005 ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2000 eingeführt, ein Update auf DIN EN ISO 9001:2008 erfolgte im Jahr 2009. Eine kontinuierliche Optimierung interner Arbeitsprozesse, den Vorgaben des Qualitätsmanagementsystems folgend, hat es uns ermöglicht,

  • eine regelmäßige Beobachtung und Analyse des Arbeitsmarktes durchzuführen,
  • unser Portfolio der Weiterbildungen stets aktuell und an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgerichtet zu halten,
  • die Durchführung unserer Weiterbildungen durch Einsatz moderner, didaktischer Unterrichtsmethoden und –mittel zu verbessern,
  • und den von den Auftraggebern (Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit) vorgegebenen Qualitätsstandards zu entsprechen.

Durch konsequente Anwendung der Richtlinien des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 sind wir sicher, Ihnen, unseren Kunden, stets Produkte und Dienstleistungen auf dem von Ihnen gewünschten hohen Niveau anbieten zu können!

Unsere ISO 9001:2008-Zertifizierung

AZAV

Mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2002-2004) wurde die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III (Sozialgesetzbuch III) mit dem Ziel neu geordnet, in diesem wichtigen arbeitsmarktpolitischen Förderbereich mehr Wettbewerb und Transparenz zu schaffen und die Qualität in der SGB III-geförderten Weiterbildung zu verbessern. Neben der Einführung von Bildungsgutscheinen und der obligatorischen Einführung von Qualitätssicherungssystemen bei Bildungsträgern war es ein wichtiges Anliegen der Reform, das bisherige sogenannte Zulassungsverfahren von Weiterbildungs- trägern und -lehrgängen nach dem SGB III aus der Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit herauszunehmen und auf externe fachkundige Stellen zu übertragen:

  • Die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen erfolgt seitdem durch privatwirtschaftlich organisierte fachkundige Stellen.
  • Die fachkundigen Stellen werden zentral über die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen und registriert.

Rechtliche Grundlage dieser Verfahren ist die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung), die am 6. April 2012 in Kraft getreten ist.

Konkret bedeuten diese Regelungen:

  • Um öffentlich geförderte Weiterbildung (FbW) anbieten zu dürfen, muss ein Bildungsträger AZAV-zertifiziert sein.
  • Weiterbildungsmaßnahmen eines Bildungsträgers werden nur dann durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen, wenn er AZAV-zertifiziert ist.

Die Anforderungen an einen Bildungsträger sind in §8, die Anforderungen an die Maßnahmen eines Bildungsträgers in §9 AZAV beschrieben.

CDT Nürnberg ist AZAV-zertifiziert!