Umschulungen

Was ist eine Umschulung?

Die Zielsetzung klassischer beruflicher Weiterbildungen ist es, Kunden zu ermöglichen, bereits vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf zu erweitern und zu vertiefen. Umschulungen können als besondere Formen beruflicher Weiterbildungen verstanden werden, ihre Zielsetzung ist jedoch eine komplett andere. Umschulungen vermitteln sowohl die theoretischen als auch praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich sind, um eine neuen Beruf ausüben zu können.

Überbetriebliche Umschulungen, die von Bildungsträgern wie CDT angeboten werden, haben üblicherweise eine Dauer von 24 Monaten und bestehen aus einem Abschnitt (Unterricht) zur Vermittlung der jeweils erforderlichen theoretischen Kenntnisse als auch einem mehrere Monate dauernden Betriebspraktikum. Am Ende einer Umschulung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, durch das erfolgreiche Absolvieren der IHK-Abschlussprüfung einen staatlich anerkannten IHK-Abschluss zu erwerben. Ein Beispiel hierfür ist der IHK-Abschluss Fachinformatiker/in Systemintegration.

Gründe für den Besuch einer Umschulung

Eine Umschulung ist dann die richtige Form einer beruflichen Weiterbildung, wenn

  • ein Arbeitnehmer bisher noch keinen staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, aber jetzt einen solchen erwerben will, oder
  • ein Studienabbrecher (mindestens 6 Semester) einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erwerben will, oder
  • ein Arbeitnehmer im bisher ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein kann. Hierfür kann es verschiedene Grunde geben wie z.B. längere Abwesenheit im bisherigen Beruf wegen Krankheit oder Kindererziehung oder technische Neuorientierung des gesamten bisherigen Berufsfeldes.

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Umschulung

Umschulungen können von Kunden besucht werden, die

  • entweder über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügen,
  • oder vier Jahre berufliche Tätigkeit vorweisen können,
  • eine Eignung für den gewählten neuen Beruf nachweisen können (i.d.R. über das erfolgreiche Absolvieren eines Eignungstests),
  • und mindestens 18 Jahre alt sind.

Ausnahmen von diesen Voraussetzungen sind jedoch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit dem Kostenträger der Umschulung (siehe auch Abschnitt Finanzierung einer Umschulung) jederzeit möglich.

Finanzierung einer Umschulung

Überbetriebliche Umschulungen können auf verschiedene Art und Weise finanziert werden:

  • Mittels Bildungsgutschein.
    Der Bildungsgutschein ist eine Form der Zusage der Bundesagentur für Arbeit, die Kosten für eine Umschulung zu übernehmen. Dabei ist der Bildungsgutschein eine ‚Kann-Leistung‘ und wird nur ausgestellt, wenn die Umschulung benötigt wird (zum Beispiel, wenn der Antragssteller arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist) und sich der Antragssteller als förderungswürdig erweist
  • Förderung nach dem sechsten Sozialgesetzbuch
    Hier ist geregelt, dass – sollte ein Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausgeführt werden können – die gesetzliche Rentenversicherung für die Finanzierung von „berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation“ mitverantwortlich ist.
  • Förderung nach dem siebten Sozialgesetzbuch
    Hier ist festgelegt, dass überdies die gesetzliche Unfallversicherung oder auch die zuständige Berufsgenossenschaft zur finanziellen Förderung herangezogen werden kann. Dies gilt allerdings nur, wenn die Umschulung auf Grund eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten Krankheit notwendig wird.
  • Zusätzliche Informationen für Hartz-4-Empfänger
    Hinsichtlich der Finanzierung einer Umschulung finden Hartz-4-Empfänger ausführliche Informationen unter Arbeitslosenselbsthilfe !

Die Umschulungen 2020 bei CDT

Im Jahr 2018 bietet CDT die folgenden Umschulungen an:

Entnehmen Sie die nächsten Beginntermine bitte unserem aktuellen Bildungsangebot!

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