Weiterbildungsprämie

Bei Weiterbildungen, die ab dem 01.08.2016 begonnen haben und zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Umschulungen!) führen, können Sie eine Weiterbildungsprämie erhalten. Diese beträgt für erfolgreiche Zwischenprüfungen bei Umschulungen 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen ist. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beträgt 1.500 Euro. Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle (in der Regel die IHK) über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen­ oder Abschlussprüfung vorlegen (z. B. Kopie des Zeugnisses der Kammer).

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